FAQ – Frequently Asked Questions

Auf dieser Seite finden Sie Fragen und Antworten zum Thema EPR.


1.Was bedeutet EPR?

„EPR“ steht für Extended Producer Responsibility, zu Deutsch „erweiterte Herstellerverantwortung“. Der Begriff fungiert als Sammelbegriff für bestimmte (Produkt-)Bereiche, die in verschiedenen Umweltgesetzgebungen der EU geregelt werden. Diese gesetzlichen Vorgaben sind stets an den gleichen Grundannahmen ausgerichtet:

  • Die Gesamtumweltbelastung eines Produkts soll verringert werden, indem dem Hersteller bzw. Händler die Verantwortung für den gesamten Lebenszyklus der Produkte, die er auf den Markt bringt, übertragen wird
  • Die mit einem Produkt verbundenen Umweltkosten sollen zum Kostenbestandteil des Marktpreises werden
  • Der Hersteller bzw. Händler hat den größten Einfluss auf umweltbeeinflussende Faktoren wie Produktdesign, Umwelteigenschaften und insbesondere die Entsorgung bzw. das Recycling eines Produkts.

In Deutschland fallen unter die erweiterte Herstellerverantwortung Verpackungen (gemäß Verpackungsgesetz), Batterien (gemäß Batteriegesetz) und Elektrogeräte (WEEE) (gemäß Elektrogesetz). Alle Hersteller bzw. Händler, die ein (oder mehrere) dieser Produktbereiche in Deutschland in Verkehr bringen, sind somit von den jeweiligen Gesetzesvorgaben betroffen.


2. Was ist die EPR-Registrierungsnummer?

Die EPR-Registrierungsnummer gilt als Nachweis über die erfüllte Herstelllerverantwortung und muss jeweils separat gemäß der jeweiligen konkreten Gesetzesvorgaben für Verpackungen (nach VerpackG), Elektrogeräte (nach ElektroG) und Batterien (nach BattG) angefordert werden. Auch Marktplatz-Betreiber fragen zumeist im Rahmen ihrer Kontrollpflicht nach einer EPR-Registrierungsnummer und validieren diese; meist kann sie einfach im jeweiligen Seller- Account hinterlegt werden. Anlaufstellen für den Erhalt der jeweiligen EPR-Registrierungsnummer sind:


3. Wann gelte ich als Hersteller im Sinne der EPR?

Hersteller ist im Sinne der EPR jeder, der ein Produkt, das unter die EPR-Bestimmungen fällt, zuallererst im jeweiligen Land auf den Markt bringt. Deshalb können auch Händler als Hersteller gelten. Ausführliche Erklärungen mit Beispielen erhalten Sie in unserem Blogbeitrag "Fallbeispiele EPR: Wann gelte ich in Deutschland als Hersteller".


4. Muss ich als Marktplatz-Händler Verpackungen, Elektrogeräte oder Batterien lizenzieren?

Wenn Sie als Händler Verpackungen, Elektrogeräte oder Batterien erstmalig in Deutschland in Umlauf bringen, tragen Sie die Verantwortung im gesetzlichen Sinne, und müssen diese Produkte daher registrieren und ggf. lizenzieren. Genaue Anleitungen zu den einzelnen Prozessen finden Sie in unserem Blogbeitrag "Der große EPR-Guide".


5. Warum verlangen Marktplätze wie Amazon eine EPR-Nummer von mir?

Für Marktplätze wie Amazon und ebay bestehen seit den Novellierungen der Gesetze (VerpackG und ElektroG) Kontrollverpflichtungen. Sie dürfen den Verkauf über ihren Marktplatz nur Händlern gestatten, die sich nachweislich an die EPR Vorgaben halten. Aus diesem Grund müssen Sie als Händler Ihren EPR Nachweis in Ihrem Account hinterlegen. Für Verpackungen gilt die Kontrollpflicht ab Juli 2022, für Elektrogeräte ab Januar 2023. Wahrscheinlich wird in diesem Zuge auch eine Kontrollpflicht für Batterien eingeführt werden.


6. Wie komme ich meinen EPR-Pflichten nach?

Sie müssen die von Ihnen in Umlauf gebrachten Verpackungen, Batterien und Elektrogeräte registrieren und ggf. lizenzieren. Je nach Produkt (Verpackungen, Batterien oder Elektrogeräte) haben Sie unterschiedliche Verpflichtungen. Eine genaue Anleitung finden Sie in unserem Blogbeitrag „Der große EPR-Guide“.


7. Welche EPR-Kategorien gibt es?

Grundsätzlich gib es folgende Kategorien:

  • Verpackungen (alle Verpackungsarten)
  • Elektro- und Elektronikgeräte (beispielsweise: Temperaturaustauschgeräte, Bildschirme, Monitore, Lampen, Großgeräte, Kleingeräte, kleine Telekommunikationsgeräte)
  • Batterien (Auto-, industrielle und tragbare Batterien)

8. Was ist der Unterschied zwischen Produktverpackungen (Primärverpackungen) und Versandverpackungen (Sekundärverpackungen)?

Die Primärverpackung (oder auch „Produktverpackung“) ist die Verpackung, die das Produkt direkt umgibt. Die Sekundärverpackung (oder auch „Versandverpackung) ist hingegen die Verpackung, die zum Schutz der Ware während des Transports bzw. Versands verwendet wird. Dazu zählen auch das Füllmaterial sowie jegliches Klebeband, das zum Verschließen genutzt wird. Sie sind immer für die Verpackungen zuständig, die Sie selbst hinzufügen bzw. in Umlauf bringen. Lesen Sie hier mehr zu den Vorgaben.


9. Wann bin ich meinem Marktplatz gegenüber EPR-Konform aufgestellt?

Alle Pflichten der EPR haben Sie erfüllt, wenn Sie für alle Produkte der Kategorien Verpackungen, Elektrogeräte und Batterien, die durch Sie in Deutschland in Umlauf gebracht werden, eine EPR-Nummer sowie ggf. einen Nachweis Ihres Recylingsystems in Ihrem Seller-Account hinterlegt haben und diese seitens des Marktplatz-Betreibers validiert werden konnten. Eine genaue Anleitung finden Sie in unserem Blogbeitrag „Der große EPR Guide“.


10. Zu welcher Zeit muss ich meinen Pflichten nachkommen ?

Im Sinne der EPR müssen Sie die durch Sie in Umlauf gebrachten Verpackungen, Batterien und Elektrogeräte lizenzieren, BEVOR die Produkte in Deutschland in Umlauf gebracht werden. Entsprechend müssen Sie sicherstellen, dass der EPR-Registrierungsprozess abgeschlossen ist und Ihnen Ihre EPR-Registrierungsnummer(n) vorliegen. Vertreiben Sie Ihre Produkte über einen Marktplatz müssen Sie die Nummer(n) auch in Ihrem Seller-Account eintragen, damit der Betreiber des Marktplatzes seiner Kontrollpflicht nachkommen kann.


11. Wie oft muss ich die EPR Gebühren zahlen ?

Sie registrieren bzw. lizenzieren Ihre Produkte (Batterien und Elektrogeräte) sowie Verpackungen monatlich, vierteljährlich oder jährlich - je nach EPR Kategorie. Bei Verpackungen schätzen Sie die von Ihnen in Umlauf gebrachten Mengen und zahlen die Lizenzgebühr dann auf dieser Grundlage im Voraus für das Jahr.


12. Gelten auch in anderen Ländern außer Deutschland EPR-Regelungen?

Da sich das Prinzip der Extended Producer Responsibility auf EU-Recht bezieht und die einzelnen Mitgliedsstaaten dieses in nationale Gesetzgebungen übersetzen, existieren neben Deutschland auch in zahlreichen weiteren Ländern vergleichbare EPR-Vorgaben. Insbesondere in Frankreich existiert eine ähnliche Herangehensweise, was die Kontrollpflicht über Marktplätze angeht, und auch Österreich zieht nach. Die konkreten Vorgaben und Anlaufstellen jedoch unterscheiden sich von Land zu Land mitunter deutlich.

Für Verpackungen können Plattformen wie Lizenzero.eu dabei helfen, den Überblick zu behalten.


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